Der Krypto-Markt befindet sich zurzeit unter Dauerbeschuss. Die obersten deutschen Finanzbehörden erarbeiten gemeinsam mit dem deutschen Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Leitfaden zur ertragsteuerlichen Behandlung von Token und Kryptowährungen. Noch im Juni wurde der Entwurf eines BMF-Schreibens veröffentlicht. Der neue Entwurf zur Kryptowertetransferverordnung nimmt Finanzdienstleister zukünftig noch stärker in die Sorgfaltspflicht.
Auch beim Thema Besteuerung werden jetzt einige kosmetische Eingriffe vorgenommen. Höhere Steuerlasten sind insbesondere für das Mining vorgesehen. Das BMF möchte vor der endgültigen Veröffentlichung Stellungnahmen von Verbänden prüfen und sich mit den obersten Finanzbehörden der Länder abstimmen.
Sind Kryptowährungen nun steuerpflichtig in Deutschland?
Ob Kryptowährungen steuerpflichtig sind oder nicht, hängt vor allem davon ab, ob sie als Wirtschaftsgut klassifiziert werden. Diese Gesetzeslücke liess bisher jedoch genug Raum für gegensätzliche Interpretationen, sodass Finanzgerichte in verschiedenen Bundesländern auch unterschiedliche Entscheidungen bezüglich Krypto-Besteuerung getroffen haben. Der neue Entwurf soll nun Klarheit schaffen, denn jede Kryptowährung – egal ob Utility oder Payment Token – fällt ab jetzt unter die Kategorie Wirtschaftsgut und ist somit steuerpflichtig.
Verbunden: Besteuerung von Kryptowährungen und Gewinnen in Deutschland
Besteuerung: Kryptos erst nach 10 Jahren steuerfrei
Der Entwurf befasst sich ausführlich mit der steuerrechtlichen Bewertung von Token und ihrer verschiedenen Erwerbsformen. Dabei bezeichnet das BMF alle Kryptowährungen als einkommensteuerrechtlich – und ganz egal ob diese angekauft oder durch Vorgänge wie Staking, Lending, Mining, Airdrops oder Forking erworben wurden – wären die dadurch entstehenden Einnahmen zu versteuern.
Die nötige Haltefrist für eine Steuerbefreiung wird von der BMF auf 10 Jahre angesetzt, wodurch auch die Krypto-Gewinne dem bestehenden Steuerrecht für andere Spekulations- und Anlageformen unterliegen. Laut BMF stellen Gewinne aus Kryptowährungen private Veräusserungsgeschäfte dar, da es sich dabei um sogenannte „andere Wirtschaftsgüter” handele.
Regulierung von Kryptowährungen: EU-Kommission schlägt Rechtsrahmen vor
Bisher hatte auch das Staking den Finanzämtern zu schaffen gemacht. Bei diesem Verfahren lassen sich nämlich Kryptowährungen wie Ethereum zur Verifizierung von Transaktionen auf der Blockchain nutzen, um Belohnung in Form neuer Coins zu erzielen. Die Gewinne aus den ursprünglich eingesetzten Coins werden nach dem Gesetzesentwurf erst nach einer Haltefrist von zehn Jahren steuerfrei sein. Wenn die Veräusserungsgeschäfte vor Ablauf dieser Frist erfolgen, werden sie somit steuerpflichtig. Dasselbe gilt auch für das Lending-Modell.
Miner unter Generalverdacht
Nach der Rechtsauffassung des BMF-Entwurfs sei auch das Mining generell als gewerbsmässig zu bewerten, obwohl hier auch Ausnahmen möglich sind. Der Entwurf unterscheidet zunächst nicht zwischen gewerblichen und privaten Mining-Aktivitäten, wobei die Finanzverwaltung “widerlegbar vermutet”, dass es sich um Einkünfte eines Gewerbebetriebs handelt – unabhängig davon, ob man beispielsweise Cloud-Mining betreibt oder an einem Mining-Pool angeschlossen ist. Schon die Bereitstellung von Rechenleistung wird als Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr ausgelegt, weshalb Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb fällig sind. Die Beweislast liegt letztlich bei den Betroffenen.
Entwurf zunächst als Empfehlung für Finanzämter
In steuerlicher Hinsicht bringt der BMF-Entwurf mehr Rechtssicherheit für Unternehmen, die über die Emission von Security Token als Finanzierungsalternative nachdenken. Die steuerliche Einordnung solcher Token als Fremd- oder Eigenkapital ist von der jeweils individuellen Ausgestaltung abhängig. Um auf Emittenten- und Anlegerseite keine steuerlichen Nachteile zu verursachen, wird eine frühzeitige steuerliche Beurteilung empfohlen. Bis zur finalen Fassung des BMF-Schreibens können sich aber noch Änderungen ergeben, wobei das finale BMF-Schreiben bis spätestens zum Jahresende erwartet wird.
USA: Besteuerung von Krypto-Vermögen aus Staking (un)rechtmässig?
Der Entwurf gilt zunächst als eine Empfehlung für Finanzämter und steht noch unter Vorbehalt und muss von der Fachöffentlichkeit und Verbänden evaluiert werden, bis eine für Finanzämter verbindliche Fassung erscheint. Insgesamt dürften noch einige Jahre vergehen, bis das Schreiben alle gerichtlichen Instanzen durchlaufen hat. Bis dahin wird es aber als eine wichtige Grundlage gelten, sowohl für die Verbraucher als auch für die Ämter.